Aufnahmekriterien

Grundsätzliches:

Jedes Kind hat ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz und ab dem vollendeten 3. Lebensjahr einen Anspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung.

Eltern haben das Recht, für die Betreuung Ihrer Kinder zwischen Angeboten

  • der Kindertageseinrichtungen und
  • der Kindertagespflege

zu wählen.

Die Aufnahme erfolgt in der Regel zum 01.08. eines jeden Jahres.

Aufgenommen werden in unserer Einrichtung Kinder ab dem 2. Lebensjahr (Stichtag 01. November jeden Jahres) bis zur Schulpflicht (bis 30. September sechs Jahre alt) soweit Plätze vorhanden sind.

In unserer Kita werden jedes Jahr 12 Plätze für zweijährige Kinder frei (U3). Plätze für über dreijährige (Ü3) Kinder richten sich nach den abgehenden Schulkindern.

 

 

Aufnahmekriterien der Kita Pauline

  • Wohnsitz

Bei der Aufnahme werden zunächst die Kinder berücksichtigt, die in näherer Umgebung zur Kita wohnen.

Sollte nach Aufnahme aller Kinder aus dem Kita-Umfeld, die einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz haben, noch Plätze frei sein, werden diese an Siegburger Kinder vergeben.

Hier haben die Kinder Vorrang, die bereits ein Geschwisterkind in unserer Einrichtung haben.

  • Plätze ab drei Jahre (Ü3)

Kinder die zur Aufnahme ihr letztes oder vorletztes Kindergartenjahr beginnen, werden zuerst aufgenommen.

  • Besondere Lebensumstände

Kinder aus Familien mit besonderen Lebensumständen (schwierige häusliche Situation, Krankheit, Pflegefall in der Familie, behinderte Geschwister, Anfrage des Jugendamtes, Großfamilie, Betreuung durch das Jugendamt, o.ä.) werden besonders berücksichtigt.

  • Alleinerziehend / Berufstätigkeit

Danach werden Kinder, deren Eltern alleinerziehend oder berufstätig sind, berücksichtigt.

  • Christlicher Glauben

Gesellschafter der Pauline v. Mallinckrodt GmbH sind die Siegburger Kirchengemeinde St. Servatius, die Kreisstadt Siegburg sowie die Kongregation der Schwestern der Christlichen Liebe, Paderborn. Für den Träger gilt die kirchliche Grundordnung.

Der Weg in unseren christlich geprägten Kindergarten steht jedem Kind offen, unabhängig von der religiösen Einstellung der Familie. Dabei ist grundsätzlich jeder willkommen. 

Nichtsdestotrotz ist es im Sinne des Kindes wichtig, dass die Eltern keine Einwände gegen die Vermittlung christlicher Werte, das Leben in der katholischen Gemeinde und das Feiern christlicher Feste erheben, da diese einen bedeutsamen Stellenwert im Alltag einnimmt.

 

Erfüllen mehrere Familien die vorgegebenen Kriterien, werden die Kinder zuerst berücksichtigt, die bereits ein Geschwisterkind in unserer Einrichtung haben.

Sollten mehr Anmeldungen vorliegen (als Plätze vorhanden sind), die diese Kriterien erfüllen, erfolgt auch hier die Aufnahme in der Reihenfolge des Alters der Kinder.

Bei Zuzug im laufenden Kindergartenjahr werden die Anmeldungen nach dem Geburtsdatum des Kindes in die Anmeldeliste eingeordnet.

Die Aufnahmekriterien wurden vom Kindergartenrat beschlossen.